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 MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker
 

Neuigkeiten und Pressemitteilungen
24.08.2010, 17:17 Uhr | Übersicht | Drucken
Verbraucherpolitik: Fortschritte bei teuren Telefon-Warteschleifen
Transparenz wichtigstes Element des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation

Die Union hat im Bereich der Verbraucherpolitik in den vergangenen Jahren einiges erreicht. So ist es dem Drängen der Verbraucherpolitiker von CDU und CSU zu verdanken, dass es bereits in Zeiten der Großen Koalition zu Preisobergrenzen für 0180-Rufnummer gekommen ist. Hier gibt es auch aktuell deutliche Verbesserungen: seit der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes gelten für die Nummernbereiche 0180-2 und 0180-4 Festpreise von 6 - 20 Cent pro Minute. Auch konnten CDU und CSU bereits in der vergangenen Wahlperiode durchsetzen, dass die Bundesnetzagentur eine Ermächtigungsgrundlage erhält, um überhaupt erst die technischen Voraussetzung zu schaffen, kostenpflichtige und langwierige Warteschleifen einzudämmen. Auf dieser Grundlage erstellt die Bundesnetzagentur derzeit die Grundlage dafür, dass 0180er-Rufnummern in der Warteschleife kostenfrei geschaltet werden können. Hintergrund: Erst das sog. „offlinebilling“ ermöglicht es zu unterscheiden, ob ein Anrufer in der Warteschleife ist oder gerade von einem Kundenbetreuer beraten wird. Erst wenn dieser technische Schritt gelungen ist, können wir gesondert die Warteschleifen kostenfrei stellen.



Was haben wir darüber hinaus erreicht: Bei den 0137er Nummern besteht schon jetzt ein Festpreis pro Anruf. Auch mit der in Arbeit befindlichen TKG-Novelle gehen wir die Problematik der Warteschleifen an; gleichermaßen führen wir damit Preisansagen bei Call-by-Call-Anrufen ein. Unter der unionsgeführten Bundesregierung sind wir also beim Verbraucherschutz in der konkreten Frage der lästigen Warteschleifen deutlich vorangekommen.

Warum nun machen wir es uns nun nicht so einfach wie die Grünen (Antrag, Bundestagsdrucksache 17/1029 vom 16.03.2010) und formulieren nicht wenigstens das politische Ziel, Warteschleifen pauschal von Kosten freizustellen? Aus unserer Sicht ist das Problem nicht mit gesetzlichen Verpflichtungen zu lösen. Entscheidend ist für uns die Transparenz. Den Unternehmen muss es weiterhin freistehen, wie sie ihren Service ausgestalten: Die einen entscheiden sich für einen höheren Grundpreis, stellen aber den Service kostenfrei, andere kompensieren einen geringeren Grundpreis über kostenpflichtige Serviceleistungen (inklusive der Warteschleifen). Es ist also nicht grundsätzlich unbillig, auch für Warteschleifen Telefongebühren zu erheben. Der Kunde muss dann aber auch unbedingt erkennen können, was ihn die Dienstleistung (oder das Warten darauf) kostet. Der mündige, informierte und aufgeklärte Verbraucher muss entscheiden können, was ihm die Dienstleistung wert ist. Um diese Wahlfreiheit auch wirklich nutzen zu können, müssen die Entgelte transparent und angemessen sein. All diese in der Sache berechtigten Interessen sowie die technisch notwendigen Voraussetzungen ignorieren die Grünen mit ihrem Antrag, in dem Sie pauschal eine gesetzliche Pflicht zur Kostenfreiheit von Warteschleifen fordern.

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung arbeiten aktiv an der Lösung des Problems. Verbraucherfreundlichkeit definiert sich daher nicht an der Frage der Zustimmung zum genannten Antrag. Wir arbeiten vielmehr an einer nachhaltigen Lösung des Problems über Transparenz und Kontrolle für den Verbraucher.


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